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Häufige Fragen Private Krankenversicherung
Wird die private Krankenversicherung im Alter teurer?
Antwort: Sicherlich wird die private Krankenversicherung im laufe
der Zeit teurer, die Frage ist nur wie viel?
Der Krankenversicherer hat mehrere Möglichkeiten für stabile
Beiträge zu sorgen:
- Rückstellung
- 10% gesetzlicher Zuschlag per Gesetz für weitere
Rückstellungen
- Ordentliche Risikoprüfung der zu versichernden Person
- Keine Kulanzleistungen
- Kosten minimieren
In unserem Versicherungsvergleich
können wir auch die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit
berücksichtigen.
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Können die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender
Krankheit erhöht werden?
Antwort: Nein. Wenn Krankheiten vor Abschluss des Vertrages bekannt
sind, werden sie mit einem entsprechenden Risikozuschlag
abgegolten. Treten Krankheiten nach Annahme bzw. Polisierung des
Vertrages auf, trägt die Versicherung das Risiko.
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Können Beiträge nachträglich erhöht oder Leistungen gekürzt
werden?
Antwort: Nein. Die bei Abschluss bestehenden Bedingungen bleiben
Ihnen erhalten, anders als bei der GKV. Die Beiträge können nur im
Rahmen von Beitragsanpassungen angehoben werden, die beim
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen beantragt und
genehmigt werden müssen. Es kann also weder passieren, dass die
Beiträge zu wenig noch zu hoch angepasst werden. Die Beiträge
werden nur dann erhöht, wenn die allgemeinen Kosten in Ihrer
Altersgruppe ( in die Sie bei Abschluss eingetreten sind)
entsprechend gestiegen sind.
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Wie treffe ich die richtige Wahl für meine private
Krankenversicherung?
Folgende Fragen müssen Sie beim Abschluss beachten:
- Wie lange ist die Gesellschaft im Krankenversicherungsmarkt
tätig?
- Wie viele Tarifgenerationen gibt es?
- Gibt es Ködertarife?
- Wie hoch sind die gebildeten Rückstellungen? Schadenquote?
- Verwaltungskostenquote inklusive
Abschlusskostenquote
Diese Faktoren sind auch für die Beitragsentwicklung
ausschlaggebend.
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Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Dies ist individuell zu prüfen! Generell kann man die Aussage
treffen, dass eine Selbstbeteiligung den Monatsbeitrag
überproportional senkt, da sich für den Versicherer die
Verwaltungskosten verringern.
Des Weiteren haben Tarife mit einer Selbstbeteiligung einen
günstigeren Schadenverlauf und der Kunde eher die Möglichkeit die
Beitragsrückerstattung in Anspruch zu nehmen.
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Kann ich aus der private Krankenversicherung zurück in die GKV?
Antwort: Wenn Sie lebenslang über der so genannten BBG (die jedes
Jahr steigt) bleiben, nicht. Wenn Sie mit dem Jahresbruttogehalt
einmal unter die so genannte BBG fallen, werden sie automatisch vom
Arbeitgeber sofort wieder pflichtversichert angemeldet und die PKV
muss sofort aufgehoben werden, es sei denn, sie widersprechen und
lassen sich von der Versicherungspflicht endgültig befreien. Dann
gibt es auf normalem Wege kein Zurück mehr. Sollten Sie arbeitslos
werden, werden sie automatisch versicherungspflichtig. Sie könne
jedoch die Rechte in der privaten Krankenversicherung durch
Zahlung eines so genannten Anwartschaftsbeitrages einfrieren
lassen, sofern Sie mindestens 5 Jahre privat versichert waren.
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Wann kann ich meine PKV kündigen?
Antwort: In der Regel 3 Monate zum Ablauf des Kalender- oder
Versicherungsjahres und bei jeder Beitragserhöhung. Ausnahmen gibt
es nur beim Krankentagegeld, hier kann eine besondere
Kündigungsfrist gelten.
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Was ist beim Abschluss bei einer "jungen Versicherungsgesellschaft"
zu bedenken?
Antwort: Bei jungen Krankenversicherungsgesellschaften ( bis ca.
10 –15 Jahre) besteht die Gefahr, dass das Tarifwerk unter
Umständen zu billig kalkuliert wurde und schwere Krankheiten wie
Krebs, Aids etc. sich erst nach einem Zeitraum von 12 Jahren
bemerkbar machen. Dies führte in der Vergangenheit bei manchen
Gesellschaften zu drastischen Beitragserhöhungen.
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Sind die Beiträge in der PKV abhängig vom Einkommen?
Antwort: Nein. Die PKV richtet sich nach dem Eintrittsalter und
dem Gesundheitszustand. Beitragserhöhungen wegen gestiegenem
Einkommen sind nicht möglich.
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Wo werden meine Kinder versichert?
Rechtslage: Haben beide Eheleute ein eigenes Einkommen, so sind
ihre Kinder nicht in der GKV wenn: der privat Krankenversicherte
Elternteil ein durchschnittliches Einkommen von mehr als EUR
3.825,- (Beitragsbemessungsgrenze 2002) monatlich hat und
regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich
Versicherte.
Beispiel: Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich
versichert. Sie verdient monatlich EUR 1.700,-. Ihr Mann gehört
einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche
Einkünfte von EUR 4.000,- .Das Gesamteinkommen des Mannes
übersteigt sowohl EUR 3.825,- im Monat als auch das Einkommen
seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch
auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder
müssen, sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein,
privat versichert werden.
Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient EUR 1.700,-
monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein
monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt 2.500,- EURO. Das
Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher
als EUR 3.825,- monatlich. Die Ehefrau bekommt deshalb
Krankenscheine für ihre Kinder.
Der Ehemann ist freiwilliges GKV- Mitglied. Sein Einkommen beträgt
EUR 4000,-, die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat
Einkünfte in Höhe von EUR 3900,- monatlich. Das Gesamteinkommen
der Frau übersteigt zwar EUR 3.825,- im Monat, jedoch nicht das
Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die
Krankenkasse des Mannes versichert – obwohl das Familieneinkommen
höher ist als das im Beispiel 1.
Und noch etwas: Auch wenn für Kinder eines Ehepaares Anspruch auf
Familien- Mitversicherung in der GKV gegeben wäre, entfällt er,
wenn das Kind über eigenes Einkommen von monatlich mehr als EUR
322,- verfügt.
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Der Standardtarif für Senioren – was steckt dahinter?
Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre
vollversichert sind, können den Standardtarif wählen. Seine
Leistungen sind bei allen Unternehmen der privaten
Krankenversicherung gleich und entsprechen den Leistungen der
gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können Ärzte frei gewählt
werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient beim Arzt. Der
Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher liegen als der
durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen. In der
Regel liegt er darunter, besonders bei langer Mitgliedschaft.
Die Altersrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif
voll angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte
Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von der
gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif
bietet zusätzlich Sicherheit im Alter. Für die meisten PKV-
Versicherten bleiben die herkömmlichen PKV- Tarife auch im Alter
der Versicherungsschutz der Wahl.
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Bezahlt die private Krankenversicherung alle Arzneimittel?
Antwort: Ja. Alles was der Arzt per Rezept verordnet, auch
Bagatellarzneimitteln z.B. Kopfschmerztabletten etc. werden im
Rahmen der tariflichen Vereinbarung erstattet. Ausnahmen gelten
bei reinen Stärkungsmitteln.
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Wie verläuft die Abrechnung, muss ich wirklich die Arztrechnungen
"vorstrecken"?
Antwort: Nein, Sie erhalten nach Abschluss einer Behandlung die
Rechnung in zweifacher Ausfertigung zugesandt. Das Original
schicken Sie an Ihre Krankenversicherung – Sie warten bis das Geld
auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist - dann überweisen Sie an den
Arzt. Die Zahlungen der Krankenversicherung haben sich, auch durch
den Fortschritt der EDV, auf 8 –14 Tage beschleunigt.
Medikamente bezahlen Sie bar in der Apotheke. Danach oder
vorher besorgen Sie sich ein Rezept beim Hausarzt (geht meist
telefonisch). Rezept und Apothekenquittung schicken Sie an die
Krankenversicherung. (Auch Bagatellarzneimittel, die vom Arzt
verschrieben werden können!) Bei Krankenhausaufenthalten wird in
der Regel direkt zwischen Krankenhaus und Versicherung abgerechnet
(Klinik- Card abgeben). Beim Zahnarzt funktioniert es wie beim
Haus- oder Facharzt.
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Wie sicher ist die private
Krankenversicherung?
Eine private Krankheitsvollversicherung gewährt ein Höchstmaß an
Sicherheit. Sie ist niemals durch das Versicherungsunternehmen
kündbar. Der Versicherungsschutz besteht ein Leben lang. Durch
Altersrückstellungen wird frühzeitig Vorsorge für das Alter
gebildet. Die Beiträge werden für alle Versicherten eines Tarifs
insgesamt nach einheitlichen Grundsätzen kalkuliert. Wer erkrankt
muss nicht deshalb höhere Beiträge bezahlen. Der private
Krankenversicherungsschutz ist flexibel. Ändern sich die
Bedürfnisse des Versicherten, dann gibt es viele Möglichkeiten,
den Versicherungsschutz anzupassen.
Wird der Versicherungsschutz auf neue Leistungen ausgeweitet –
z.B. Unterbringung im Einbettzimmer statt bisher im Zweibettzimmer
im Krankenhaus -, dann wird im Umfang der Leistungserweiterung ein
risikogerecht kalkulierter zusätzlicher Beitrag berechnet.
Umgekehrt ist es selbstverständlich mit dem Ziel einer
Beitragsreduktion möglich, auf bestimmte bisher versicherte
Leistungen zu verzichten. Beim Wechsel in einen anderen,
gleichartigen Tarif des Versicherers werden dem Versicherten die
bisher erworbenen Rechte und Altersrückstellungen anteilmäßig
angerechnet. Ein großer Vorteil, der nur durch Angebotsvielfalt
und Wettbewerb möglich ist.
Die Kalkulationsgrundlagen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz,
die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen im
Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt und werden durch das
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überprüft.
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Warum ist unser Service kostenlos?
Unser Service, angefangen bei den Unterlagen, über die Beratung,
den Abschluss und die jeweiligen Betreuung ist kostenlos. Unsere
Ansprüche richten sich an die jeweilige Versicherungsgesellschaft,
für die sich unsere Kunden entschieden haben.
Die Beratung erfolgt völlig unabhängig, da uns der gesamte Markt
offen steht!
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