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Private Krankenversicherung vergleich WISO

Hier finden Sie Informationen zu Privaten Krankenversicherung vergleich WISO -

Die Wahl der privaten Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, da sie die wichtigste aller Versicherungen ist. Der ausschließliche Vergleich des Preises zeigt seine Folgen erst im weiteren Verlauf der Versicherung. Wichtig ist zu vergleichen ob Versicherer über einen langen Zeitraum in der Vergangenheit mit moderaten Preissteigerungen aufwarten konnten und bei denen der Deckungsumfang weitreichend ist. Bei diesen Gesellschaften sollte damit zu rechnen sein, das die Prämien auch im Alter bezahlbar bleiben. Um für Sie den optimalen Anbieter zu finden arbeiten wir mit einem Vergleichsprogramm, indem wir mehr als 40 Gesellschaften berücksichtigen. Ganz nach Ihren wünschen und Ihrer persönlichen Lebenssituation finden wir damit den optimalen Anbieter.

Private Krankenversicherung vergleich WISO - wir bieten  Ihnen 3500 private Krankenversicherungstarife im Vergleich

Private Krankenversicherung vergleich WISO - Fordern Sie hier Ihren persönlichen Versicherungsvergleich an

Private Krankenversicherung vergleich WISO - Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?

Private Krankenversicherung  vergleich WISO - Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Private Krankenversicherung  vergleich WISO - Welche Kündigungsfristen sind beim Wechsel in die private Krankenversicherung zu beachten?

Sie haben  weitere Fragen zur privaten Krankenversicherung

 

 

Singles in der privaten Krankenversicherung

Für Singles lohnt sich die Private Krankenversicherung. Beziehen Sie aber Ihre aktuelle und zukünftige Lebensplanung in diese Entscheidung mit ein. Eine spätere Familiengründung mit zwei oder mehr Kindern kann dann zu höheren Kosten führen.

Berufstätige Ehepaare in der privaten Krankenversicherung

Ehepaaren ohne Kind/er: Nur das freiwillig versicherte Familienmitglied kann in die private Krankenversicherung wechseln, das pflichtversicherte Familienmitglied bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ehepaare mit Kind/ern: Das freiwillig versicherte Elternteil kann in die private Krankenversicherung wechseln. Das andere Elternteil bleibt pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert. Achtung: Verdient jedoch, das  privat versicherte Elternteil über der Versicherungspflichtgrenze, so müssen die Kinder ebenfalls privat versichert werden.  

Familien mit einem Einkommen in der privaten Krankenversicherung

Verdient nur Einer, ist der Wechsel in die private Krankenversicherung unter umständen sehr teuer, da alle Familienmitglieder einen eigenen Versicherungsvertrag benötigen. Doch auch in diesem Fall bieten wir Ihnen eine Lösung. Das angestellte oder Selbstständige/freiberufliche Familienmitglied versichern wir in der privaten Krankenversicherung. Den Rest der Familie versichern wir in einer der besten gesetzlichen Krankenversicherungen zum Festpreis von nur 150,00 EUR. So können Sie Insgesamt Krankenversicherungsbeiträge sparen und trotzdem die Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen.

Die private Krankenversicherung bei Scheidung:

Oft hat der Ehemann die Partnerin über seinen privaten Krankenversicherungsvertrag mit versichert. Wenn der Mann nach der Trennung stirbt oder in Zahlungsverzug gerät, ist auch ihr Versicherungsschutz gefährdet. Wer dagegen bei seinem berufstätigen Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert war, muss sich nach der Scheidung freiwillig selbst versichern - privat oder gesetzlich. Für den Krankenschutz in der Gesetzlichen bleiben nach Zugang des rechtskräftigen Scheidungsurteils nur drei Monate Zeit. Sonst ist die Mitgliedschaft in einer Kasse  nur noch über die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erreichen.

Teurer wird es nach der Scheidung für Staatsdiener. Verliert etwa die Frau ihren Beihilfeanspruch in der privaten Krankenversicherung, muss sie ihren Schutz von 50 auf 100 Prozent aufstocken. Dies verdoppelt die Prämie meist. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in einem solchen Fall, dass der Ex die höheren Beiträge zusätzlich zum Unterhalt übernehmen muss (13 UF 122/03).

Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung in die GKV

Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung  nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Dazu zählen:
  • Ein Selbständiger oder Freiberufler nimmt eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit auf. Beispiel: Ein freier Architekt lässt sich bei einem Architekturbüro fest anstellen;
  • Das Arbeitseinkommen eines privat versicherten Angestellten oder Arbeiters fällt unter die Versicherungspflichtgrenze
  • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, werden vom Arbeitsamt automatisch bei der GKV versichert.

Doch Vorsicht: Seit dem 1.7. 2000 ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 55. Lebensjahr gesetzlich ausgeschlossen. Das gilt auch für Arbeitslose!
Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit selbst Mitglied in einer gesetzlichen Kasse oder als Familienangehörige mitversichert waren.

 

 

Private Krankenversicherung vergleich WISO - Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?

Die Private Krankenversicherung bietet Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie können selber wählen welche Leistungen zu welchem Preis Sie versichern möchten und ab welcher Aufwandshöhe Sie ihre Erstattung wünschen. Mit einem geringeren Leistungsumfang können Sie direkt an der Prämie sparen, bei einem allumfassenden Versicherungsschutz sind Sie im Ernstfall bestens abgesichert.

Die Leistungen:

In der Private Krankenversicherung erhalten Sie je nach gewähltem Tarif wesentlich bessere Leistungen als in der GKV. Sie sind selber Vertragspartner Ihres Arztes oder Krankenhauses und können direkt Einfluss auf die abgerechneten Leistungen nehmen.

Zu den Leistungsvorteilen der Privaten Krankenversicherung gehören im Regelfall:

- unbeschränkte freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Erstattung der Behandlung durch den Heilpraktiker (teilweise Naturheilverfahren und Alternative Heilmethoden)
- keine Kosten für Medikamente und Heilmittel (z.B. Massagen)
- Kostenerstattung für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- weltweiter Versicherungsschutz
- verbesserte Unterbringung im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer)
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen (keine Begrenzung auf einfache Materialien, Erstattung bis zu 90%, Erstattung auch von Inlays)
- Keine Beschränkung auf gesetzliche Leistungskataloge

Die Beitragsrückerstattung in der Privaten Krankenversicherung

Viele Gesellschaften bieten Ihnen eine Beitragsrückerstattung an, wenn für ein oder mehrere Kalenderjahre keine Leistungen geltend gemacht werden. Dabei kann es sich lohnen, kleinere Rechnungsbeträge selbst zu erstatten, denn die Beitragsrückerstattung kann schon mal mehrere Monatsbeiträge betragen. Haben Sie zusätzlich einen Selbstbehalt vereinbart, müssen Sie einen bestimmten Teil Ihrer Kosten sowieso selber tragen und zahlen auch noch von vornherein eine geringere Prämie.

Private Krankenversicherung vergleich WISO - Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Wer kann sich privat Kranken versichern ?

Arbeitnehmer
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Angestellte und Arbeitnehmer in 2005 erst ab 46.800 Euro Jahreseinkommen möglich. Das ist die aktuelle Versicherungspflichtgrenze - nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung beträgt

Selbstständige

Selbstständig Tätige sind - mit Ausnahme von Künstlern und Landwirten, für die besondere Vorschriften gelten, - nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Selbstständige haben somit die Möglichkeit, eine private Vollversicherung abzuschließen oder der GKV als so genanntes "freiwilliges Mitglied" beizutreten.
Selbstständige, die bereits in der GKV als freiwillige Mitglieder versichert sind, können jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfristen in der GKV) zur privaten Krankenversicherung wechseln.

Freiberufler

Freiberufler sind u.a. folgende Selbstständige lt. § 18 Einkommensteuergesetz:
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Tierärzte und ähnliche Berufe.
Zu den Freiberuflern zählen auch selbstständig tätige Ärzte und Zahnärzte.
Werden diese Berufe im Angestelltenverhältnis ausgeübt, gelten dieselben Vorschriften wie für andere Arbeitnehmer.

Freiberufler sind wie andere Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig.
Alle "selbstständigen Freiberufler" haben also ebenfalls die Möglichkeit, eine private Vollversicherung abzuschließen oder der GKV als so genanntes "freiwilliges Mitglied" beizutreten.

Ärzte

Der Beruf des Arztes kann sowohl selbstständig (als niedergelassener Arzt) oder als Angestellter ausgeübt werden.

Wird er als Angestellter ausgeübt (z.B. Assistenzarzt im Krankenhaus), gelten die gleichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer.

Wird die Tätigkeit selbstständig ausgeübt (z.B. als niedergelassener Arzt), sind Ärzte nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle "selbständigen Ärzte" - gemäß § 18 EStG Freiberufler - haben also ebenfalls die Möglichkeit, eine private Vollversicherung abzuschließen oder der GKV als freiwilliges Mitglied beizutreten.

Beamte

Beamte, Richter und Versorgungsempfänger (Beamte im Ruhestand):

Diese Personen haben Anspruch auf einen Zuschuss ihres Dienstherrn zu den Kosten in
Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen.
Das gilt für sie selbst und für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Beihilfeberechtigte werden grundsätzlich als Privatpatienten behandelt. Einige Leistungsbereiche der Beihilfe (z.B. Sehhilfen, Medikamente) bewegen sich allerdings auf GKV-Niveau. In vielen Ländern sind außerdem bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nur die Kosten für die allgemeine Pflegeklasse beihilfefähig.
Bund und Länder haben entsprechende Beihilfevorschriften erlassen, in denen die prozentuale Höhe der Beteiligung an den Kosten (Beihilfebemessungssätze) und weitere Einzelheiten festgelegt sind.

Private Krankenversicherung vergleich WISO - Welche Kündigungsfristen sind beim Wechsel in die private Krankenversicherung zu beachten?

Welche Kündigungsfrist müssen Sie beachten?

Wenn Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie im Regelfall jederzeit mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten kündigen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der schriftlichen Kündigung bei Ihrer Krankenkasse. Geht Ihre Kündigung z.B. am 13.05. bei der Krankenkasse ein wird diese zum 01.08. wirksam.

Hat die Kasse in Ihrer Satzung eine kürzere Kündigungsfrist festgelegt, so gilt diese.

Wenn Sie durch eine Gehaltserhöhung während des Kalenderjahres die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, sind Sie erst ab Beginn des darauf folgenden Kalenderjahres freiwillig versichert und können dann in eine private Krankenversicherung wechseln.

Wichtig:
Warten Sie unbedingt die schriftliche Annahmeerklärung der von Ihnen gewünschten privaten Krankenversicherung ab, bevor Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz kündigen. Private Krankenversicherer nehmen immer eine ausführliche Antragsprüfung vor und es kann sein, dass Ihr Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt angenommen wird als Sie eigentlich kalkuliert haben oder sogar nur mit Risikozuschlag angenommen oder sogar abgelehnt wird.

 

 
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