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Krankenversicherung Arbeiter - welche Kündigungsfrist müssen Sie beachten?

Krankenversicherung Arbeiter - Eckdaten der Gesundheitsreform

Krankenversicherung Arbeiter - Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenkasse

 

Krankenversicherung Arbeiter - Welche Kündigungsfrist müssen Sie beachten?

Wenn Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie im Regelfall jederzeit mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten kündigen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der schriftlichen Kündigung bei Ihrer Krankenkasse. Geht Ihre Kündigung z.B. am 13.05. bei der Krankenkasse ein wird diese zum 01.08. wirksam.

Hat die Kasse in Ihrer Satzung eine kürzere Kündigungsfrist festgelegt, so gilt diese.

Wenn Sie durch eine Gehaltserhöhung während des Kalenderjahres die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, sind Sie erst ab Beginn des darauf folgenden Kalenderjahres freiwillig versichert und können dann in eine private Krankenversicherung wechseln.

Wichtig:
Warten Sie unbedingt die schriftliche Annahmeerklärung der von Ihnen gewünschten privaten Krankenversicherung ab, bevor Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz kündigen. Private Krankenversicherer nehmen immer eine ausführliche Antragsprüfung vor und es kann sein, dass Ihr Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt angenommen wird als Sie eigentlich kalkuliert haben oder sogar nur mit Risikozuschlag angenommen oder sogar abgelehnt wird.

 

Krankenversicherung Arbeiter - Eckdaten der Gesundheitsreform

Auf der Streichliste der gesetzlichen Kassen steht neben Sterbe- und Entbindungsgeld auch die Erstattung für rezeptfreie Medikamente, der Zahnersatz (ab 2005) und Fahrtkosten zum Arzt. Letztere werden nur noch in wenigen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei zwingenden medizinischen Gründen, von den gesetzlichen Kassen gezahlt. Die Zuzahlung beläuft sich in diesem Fall auf 10 Prozent der Fahrtkosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.

In weit geringerem Maße als bislang werden andere Leistungen übernommen. Besonders im Fall von Sehhilfen sind von den Versicherten empfindliche Einschnitte hinzunehmen. Denn nur noch für Minderjährige oder schwer Sehbehinderte gilt die Zuschussregelung. Hier gilt auch weiterhin, dass Gestelle gar nicht, Gläser nur in der einfachsten Ausführung und bei einer Veränderung der Sehstärke um mehr als 0,5 Dioptrien gezahlt werden. Geplant ist im Rahmen der Gesundheitsreform, die Zuzahlungen zu Sehhilfen sogar ganz zu streichen.

Kosten für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, wie Medikamente, Krankengymnastik oder Gehhilfen, müssen vom Versicherten in Form einer Eigenbeteiligung mitgetragen werden. Dabei gilt grundsätzlich die Regelung, dass 10 Prozent des Preises vom Versicherten getragen werden müssen, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Dies bedeutet, dass Sie bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Hilfsmitteln nicht mit Zuzahlungen von über 10 Euro rechnen müssen. Bei Heilmitteln (z.B. Massagen, Krankengymnastik) und häuslicher Krankenpflege werden jedoch zusätzlich pro Verordnung 10 Euro verlangt.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden ab diesem Jahr gar nicht mehr bezuschusst. Ausnahme bilden lediglich solche Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen zum Therapiestandard gehören. Die Zuzahlungen sind hier genau wie bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geregelt.

Bei Arztbesuchen werden ab diesem Jahr die umstrittenen Praxisgebühren fällig. Generell gilt, das 10 Euro pro Quartal und pro Arzt gezahlt werden müssen. Beim Zahnarzt wird eine separate Praxisgebühr erhoben.

Die Regelung der Praxisgebühr besagt, dass von den Zahlungen lediglich Vorsorgeleistungen ausgenommen sind. Als solche gelten zwei Kontrollbesuche beim Zahnarzt pro Jahr, Vorsorge- und Früherkennungstermine, Schutzimpfungen und Schwangerschaftsvorsorge. Nicht ausgenommen sind hingegen Rezeptausstellungen, Blutabnahmen und telefonische Auskünfte, da auch diese Fälle als ärztliche Leistungen definiert sind.

Tipp: Konsultieren Sie in jedem Fall Ihren Hausarzt, auch wenn Sie einen Spezialisten benötigen. Denn bei einer Überweisung entfällt dort eine neuerliche Praxisgebühr, sofern dieser Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt. Wer also immer erst zum Hausarzt geht und sich von dort überweisen lässt, zahlt pro Quartal nur einmal die Praxisgebühr, egal wie viele Arztbesuche notwendig sind. Ausgenommen sind hierbei Zahnärzte, für die in jedem Fall eine Praxisgebühr erhoben wird.

Für Krankenhausaufenthalte, bei stationärer Vorsorge und Rehabilitation und medizinischer Rehabilitation für Mütter und Väter wird ab diesem Jahr eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag verlangt. Es gilt jedoch eine Zahlungshöchstgrenze von 28 Tagen pro Kalenderjahr.

Behalten Sie in jedem Fall die gesetzliche Belastungsgrenze im Auge, wenn Sie Ihren Geldbeutel schonen wollen. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten wird auf 2 Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt, für chronisch Kranke gilt eine Grenze von nur 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Dabei werden alle Ihre Zuzahlungen berücksichtigt. In jedem Fall lohnt es sich also, sämtliche Zuzahlungsbelege zu sammeln und aufzubewahren. Stellen Sie fest, dass Ihre Zuzahlungen Ihre Belastungsgrenze überschreiten, können Sie sich auf Antrag bei Ihrer Kasse eine Befreiung für das aktuelle Kalenderjahr ausstellen lassen. Bei einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr fallen also maximal 600 Euro an Zuzahlungen an.
Kinder und Jugendliche sind wie bisher von allen Zuzahlungen befreit.

 

Krankenversicherung AOK Rastatt - Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenkasse

Krankenversicherung Arbeiter - Zahnersatz
Sie tragen 35% bis 50% der kassenzahnärztlichen Kosten. Hinzu kommen regelmäßig Kosten für Wahlleistungen, die durch gesetzliche Kassen nicht erstattungsfähig sind, wie etwa Keramikverblendung von Zähnen, die nicht zum Frontbereich gehören oder bessere Materialien.



Krankenversicherung Arbeiter - Brillen
Sie übernehmen 100% der Kosten für das Gestell; darüber hinaus zahlen Sie auch noch für die Brillengläser bis zu mehrere hundert Euro. Die Kosten für Kontaktlinsen werden nur bei attestierter medizinische Notwendigkeit erstattet.


Krankenversicherung Arbeiter - Arznei- und Verbandmittel
Sie tragen für jedes verordnete Arznei- oder Verbandsmittel eine Zuzahlung in Höhe von 4,00 EUR, für kleine Packungsgrößen, 4,50 EUR für mittlere Packungsgrüßen und 5,00 EUR für große Packungsgrößen.


Krankenversicherung Arbeiter - Heilmittel
Sie tragen einen Eigenanteil von 15% der Kosten für Massagen, Bestrahlungen etc.


Krankenversicherung Arbeiter - Krankenhausaufenthalte
Sie zahlen für die ersten 14 Tage täglich 9,00 EUR, maximal also 126,00 EUR.


Krankenversicherung Arbeiter - Krankengeld
Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70% des Bruttoeinkommen, max. aber 90% des Nettoeinkommen. Von dem Krankengeld sind noch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, so dass Pflichtversicherten ca. 25% vom Nettoeinkommen fehlen.


Krankenversicherung Arbeiter - Beispiel:
Bei 2000 EUR Nettoeinkommen erhalten Sie nur ein Krankentagegeld in Höhe von 1575 EUR ausgezahlt. Die Lücke in Höhe von 425 EUR können Sie mit einem privaten Krankentagegeld in Höhe von 14 EUR schliessen.



Freiwillig versicherte Mitglieder bekommen als gesetzliches Krankengeld max. 70% der Beitragsbemessungsgrenze ausgezahlt (4125,00 EUR), also höchstens 2887,50 EUR. Von diesem Beitrag werden ebenfalls noch Beiträge zur Sozialversicherungsbeiträg abgezogen, so dass gerade für Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze eine erhebliche finanzielle Lücke im Krankheitsfall entstehen kann. Die Einkommenslücke ist also abhängig vom individuellen Nettoeinkommen!

 

 

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