Die Wahl der
für eine private Krankenversicherung
sollte gut überlegt sein, da sie die
wichtigste aller Versicherungen ist. Der
ausschließliche Vergleich des Preises zeigt
seine Folgen erst im weiteren Verlauf der
Versicherung. Wichtig ist zu vergleichen ob
Versicherer über einen langen Zeitraum in
der Vergangenheit mit moderaten
Preissteigerungen aufwarten konnten und bei
denen der Deckungsumfang weitreichend ist.
Bei diesen Gesellschaften sollte damit zu
rechnen sein, das die Prämien auch im Alter
bezahlbar bleiben. Um für Sie den optimalen
Anbieter zu finden arbeiten wir mit einem
Vergleichsprogramm, indem wir mehr als 40
Gesellschaften berücksichtigen. Ganz nach
Ihren wünschen und Ihrer persönlichen
Lebenssituation finden wir damit den
optimalen Anbieter.
Finanzmanager24 - private Krankenversicherung jetzt
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Versicherungsvergleich private Krankenversicherung
unabhängige Beratung und Versicherungsvergleich zur privaten
Krankenversicherung können Sie hier kostenlos anfordern, oder sofort mit
unserem Onlinerechner die Tarife der privaten Krankenversicherung vergleichen.
Vorteile private/font>
Die
PKV bietet Ihnen ein
hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie können
selber wählen welche Leistungen zu welchem
Preis Sie versichern möchten und ab welcher
Aufwandshöhe Sie ihre Erstattung wünschen.
Mit einem geringeren Leistungsumfang können
Sie direkt an der Prämie sparen, bei einem
allumfassenden Versicherungsschutz sind Sie
im Ernstfall bestens abgesichert.
Die Leistungen:
In der PKV erhalten Sie je nach gewähltem
Tarif wesentlich bessere Leistungen als in
der GKV. Sie sind selber Vertragspartner
Ihres Arztes oder Krankenhauses und können
direkt Einfluss auf die abgerechneten
Leistungen nehmen.
Zu den Leistungsvorteilen der PKV gehören
im Regelfall:
- unbeschränkte freie Arzt- und
Krankenhauswahl
- Erstattung der Behandlung durch den
Heilpraktiker (teilweise Naturheilverfahren
und Alternative Heilmethoden)
- keine Kosten für Medikamente und
Heilmittel (z.B. Massagen)
- Kostenerstattung für Sehhilfen (Brillen
und Kontaktlinsen)
- weltweiter Versicherungsschutz
- verbesserte Unterbringung im Krankenhaus
(Ein- oder Zweibettzimmer)
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen
(keine Begrenzung auf einfache Materialien,
Erstattung bis zu 90%, Erstattung auch von
Inlays)
- Keine Beschränkung auf gesetzliche
Leistungskataloge
Die Beitragsrückerstattung private
Viele Gesellschaften bieten Ihnen eine
Beitragsrückerstattung an, wenn für ein oder
mehrere Kalenderjahre keine Leistungen
geltend gemacht werden. Dabei kann es sich
lohnen, kleinere Rechnungsbeträge selbst zu
erstatten, denn die Beitragsrückerstattung
kann schon mal mehrere Monatsbeiträge
betragen. Haben Sie zusätzlich einen
Selbstbehalt vereinbart, müssen Sie einen
bestimmten Teil Ihrer Kosten sowieso selber
tragen und zahlen auch noch von vornherein
eine geringere Prämie.
Wer kann wechseln?
Wer kann
sich privat Kranken versichern ?
Arbeitnehmer
Ein Wechsel in die private
Krankenversicherung ist für Angestellte und
Arbeitnehmer in 2005 erst ab 46.800 Euro
Jahreseinkommen möglich. Das ist die
aktuelle Versicherungspflichtgrenze - nicht
zu verwechseln mit der
Beitragsbemessungsgrenze.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze zur
Krankenversicherung beträgt
in 2005 42.300
Euro jährlich.
bis zu diesem Einkommen
werden maximal Beiträge in der gesetzlichen
Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des
Beitrages ist abhängig von der Höhe des
Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen
Krankenversicherung.
Gesetzlich
krankenversicherte Arbeitnehmer können
erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in
welchem die Pflichtgrenze überschritten
wird, in die Privatkrankenversicherung
wechseln
Selbstständige
Selbstständig Tätige sind - mit Ausnahme von
Künstlern und Landwirten, für die besondere
Vorschriften gelten, - nicht
versicherungspflichtig in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Selbstständige
haben somit die Möglichkeit, eine private
Vollversicherung abzuschließen oder der GKV
als so genanntes "freiwilliges Mitglied"
beizutreten.
Selbstständige, die bereits in der GKV als
freiwillige Mitglieder versichert sind,
können jederzeit (unter Einhaltung der
Kündigungsfristen in der GKV) zur privaten
Krankenversicherung wechseln.
Ärzte
Der
Beruf des Arztes kann sowohl selbstständig
(als niedergelassener Arzt) oder als
Angestellter ausgeübt werden.
Wird er als Angestellter ausgeübt (z.B.
Assistenzarzt im Krankenhaus), gelten die
gleichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer.
Wird die Tätigkeit selbstständig ausgeübt
(z.B. als niedergelassener Arzt), sind Ärzte
nicht versicherungspflichtig in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Alle
"selbständigen Ärzte" - gemäß § 18 EStG
Freiberufler - haben also ebenfalls die
Möglichkeit, eine private Vollversicherung
abzuschließen oder der GKV als freiwilliges
Mitglied beizutreten.
Für Tierärzte steht in der PKV kein
spezielles Tarifangebot zur Verfügung, es
gelten die gleichen Regeln wie für
Freiberufler.
Beamte
Beamte,
Richter und Versorgungsempfänger (Beamte im
Ruhestand):
Diese Personen haben Anspruch auf einen
Zuschuss ihres Dienstherrn zu den Kosten in
Krankheits-, Pflege-, Geburts- und
Todesfällen.
Das gilt für sie selbst und für ihre
berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Beihilfeberechtigte werden grundsätzlich als
Privatpatienten behandelt. Einige
Leistungsbereiche der Beihilfe (z.B.
Sehhilfen, Medikamente) bewegen sich
allerdings auf GKV-Niveau. In vielen Ländern
sind außerdem bei einem stationären
Krankenhausaufenthalt nur die Kosten für die
allgemeine Pflegeklasse beihilfefähig.
Bund und Länder haben entsprechende
Beihilfevorschriften erlassen, in denen die
prozentuale Höhe der Beteiligung an den
Kosten (Beihilfebemessungssätze) und weitere
Einzelheiten festgelegt sind.
Beamte
in der Ausbildung:
BeBeamte in der Ausbildung absolvieren einen
zwischen 12 und 36 Monate dauernden
Vorbereitungsdienst (= Ausbildung). Es
handelt sich im wesentlichen um
Polizeidienst- und Inspektorenanwärter,
sowie um Studien- und Rechtsreferendare
(Rechtsreferendare werden nur noch in
Brandenburg, Sachsen und Thüringen
verbeamtet).
Alle Beamtenanwärter haben Anspruch auf
Beihilfe. Zur Absicherung der Restkosten
stehen für die Dauer des
Vorbereitungsdienstes Sondertarife zur
Verfügung. Diese bieten dem Kunden ermäßigte
Beiträge. Außerdem muss er keine Wartezeiten
ableisten. Die Sondertarife gelten auch für
den Ehepartner eines Beamtenanwärters. Für
Kinder sind jedoch die "normalen"
Beihilfetarife zu wählen; der
Wartezeitverzicht gilt auch hier.r>
Achtung:
Bei Beamtenanwärtern und ihren
berücksichtigungsfähigen Angehörigen, deren
Beihilfe sich nach den
Bundesbeihilfevorschriften richtet, sind
Zahnersatzmaßnahmen und Kieferorthopädie
nicht beihilfefähig. Die Kosten für
Zahnersatz können jedoch durch Zusatztarife
im Rahmen der tariflichen Leistungen
versichert werden.
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